Geschlossene Fonds
Bei geschlossenen Fonds handelt es sich in der Regel um Kapitalanlagen in Form von Kommanditgesellschaften.
Geschlossene Immobilienfonds
Hierbei erwirbt die Kommanditgesellschaft eine oder mehrere Großimmobilien. Das notwendige Eigenkapital wird dabei durch Kommanditanteile aufgebracht. Üblicherweise gibt es solche Anteile in einer Größenordnung ab 30 000 Euro. Hinzu kommt dann noch das Agio (Ausgabeaufschlag) zur Bezahlung der Prospekt- und Vertriebskosten. In welche Projekte investiert werden soll, steht bereits bei Erstellung des Prospektes fest. Auch die Höhe der Gesamtinvestition steht fest. Finanziert wird dieser Erwerb – innerhalb der Gesellschaft – neben den Kommanditanteilen durch Grundschuld gesicherte Darlehen, aber nur in demjenigen Umfang in dem diese Darlehen durch das Objekt vollständig gesichert sind und es zu keiner Haftung für die Kommanditisten kommen kann.
Das Eigenkapitel wird wie schon ausgeführt durch Kommanditanteile aufgebracht, das jedoch je nach Bonität des Anlegers fremd finanziert werden kann. Für die Finanzierung seines Kommanditanteiles haftet der Anleger persönlich und nicht die Gesellschaft. Nach einer im Prospekt vertraglich geregelten Anlagedauer werden die Objekte veräußert und das Vermögen der Gesellschaft auseinandergesetzt. Einen geregelten Markt für solche Anteile gibt es noch nicht. Der Anleger hat es also nicht leicht, seinen Anteil wieder zu Bargeld zu machen.
Geschlossene Fonds als unternehmerische Beteiligungen
Geschlossene Fonds werden auch aufgelegt, um gewerbliche Investitionen zu finanzieren, die von Banken wegen des erhöhten Risikos nur ungern finanziert werden. Beispiele hierfür sind Schiffe und Flugzeuge. Für die Flugunternehmen ist es aus Bilanz optischen Gesichtspunkten vorteilhafter keine (oder nur wenige) „kreditfinanzierten Flugzeuge“ zu besitzen. Leasingraten stellen einfach zu verbuchende laufende Ausgaben dar, während bei der Finanzierung ein erheblich höherer Buchungsaufwand vorliegt (Abschreibung, Zinsen; gezahlte Schuldzinsen erhöhen als Zinsen aus Dauerschulden teilweise den gewerbesteuerpflichtigen Gewinn). Als unternehmerische Beteiligungen decken die geschlossenen Fonds ein sehr weites Feld ab. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, will ich noch einige Beispiele nennen: Turbinenfonds, Triebwerkfonds, Containerfonds und Erschließungsfonds. Die Anleger gehen ein etwas höheres Risiko ein, haben aber auch die Chance mehr als die banküblichen Zinsen zu erzielen.